Die gesetzliche Grundlage: § 35a EStG
Nach § 35a Einkommensteuergesetz können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen zu 20 % der Lohnkosten (nicht der Materialkosten) von der Steuerschuld abgezogen werden, bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.
Was als haushaltsnahe Dienstleistung bei einer Entrümpelung gelten kann
Findet die Räumung im eigenen, selbst genutzten Haushalt statt, kann sie unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden. Bei Haushaltsauflösungen im Rahmen einer Erbschaft oder für ein fremdes bzw. zu verkaufendes Objekt kommt es auf den Einzelfall an.
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Was Sie für die Steuererklärung benötigen
Wichtig ist eine Rechnung, auf der die Lohnkosten separat ausgewiesen sind, sowie eine unbare Zahlung per Überweisung – Barzahlungen werden vom Finanzamt in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.
Unser Hinweis
Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Da die Anerkennung vom jeweiligen Einzelfall abhängt, empfehlen wir, dies vorab mit einem Steuerberater oder der zuständigen Finanzbehörde zu klären.
Fragen Sie uns nach einer Rechnung mit separat ausgewiesenen Lohnkosten für Ihre Steuererklärung.